Methodik

Grundlagen und Aufbau der Edition

I. Textverständnis und Methodik

1. Texttheoretische Vorüberlegungen

Was machen Editoren? – Editoren erschließen, dokumentieren und vermitteln schriftliche Überlieferung. Sie wollen die in der konkreten Überlieferung präsente Vergangenheit in ein aktuelles Repräsentationsmedium überführen und auf diesem Wege überlieferte Texte, das überkommene schriftliche Material, die sog. Quellen, zugänglich machen, um Aussagen über die Vergangenheit zu ermöglichen, aus der sie stammen und die sie bezeugen. Naturgemäß ist eine Geisteswissenschaft nur bedingt daran interessiert, wie Überlieferung und Rezeption konkret vonstattengeht. Die Materialität der schriftlichen Überlieferung interessiert nur insofern, als sie Gedanken, Vorstellungen, Ideen, also Immaterielles transportiert und eine geistige Kommunikation mit Menschen aus vergangenen Zeiten ermöglicht – auch wenn diese Kommunikation immer eine einseitige ist. Als Grundlagen dieses Kommunikationsprozesses dienen den Geisteswissenschaftlern Editionen, anhand derer Forscher in die Lage versetzt werden sollen, vergangenes Geistesleben zu verstehen.

Der Ausgangspunkt des Editors sieht im Normalfall folgendermaßen aus: Es gibt mindestens ein Dokument, ein Schriftstück, eine Handschrift, oftmals aber mehrere, manchmal hunderte von Handschriften, deren Textbefund soweit übereinstimmt, daß man von ihnen sagen kann, sie geben ein und denselben Text wieder. Die Handschriften geben ein und denselben Text wieder, obwohl die Texte im einzelnen je nach Perspektive höchst unterschiedlich ausfallen: Sie unterscheiden sich nach Art ihrer Entstehung und ihres konkreten Überlieferungszusammenhangs, sie unterscheiden sich in Schriftbild, Orthographie und Interpunktion. Neben flüchtigen Fehlern und Mißverständnissen kommen seitens des Schreibers immer individuelle und bewußte redaktionelle Eingriffe hinzu. Denn es ist nicht die Intention des mittelalterlichen Schreibers, eine identische Kopie der jeweiligen Vorlage anzufertigen. Mittelalterliches Schreiben ist seinem Wesen nach Varianz. Im Grunde ist jede Handschrift ein Unikat.

Nun besteht die Kunst des Edierens darin, die Vielheit und Varianz des überlieferten Textmaterials in einem Buch zusammenzuführen. Auf Grundlage des gesammelten Materials soll ein Buch als das Medium dienen, durch das die gegenwärtige und zukünftige Forschung Antworten auf ihre Fragen beziehen kann. Die Möglichkeiten, einen oder mehrere handschriftliche Texte auf der Fläche einer Buchseite zu präsentieren, sind begrenzt. Das überlieferte Material wird daher einem Selektions- und Transformationsprozeß unterworfen, damit am Ende ein druckfertiger Text steht. Die Buchform befördert infolgedessen ein Textverständnis, das nur den einen Text vor Augen hat. Das Buch als Zielmedium im Visier, hat der Editor die vornehme Pflicht, auszusondieren und einen Text herzustellen, der die dem Druck gemäße Eindeutigkeit aufweist. Er stellt Kriterien dafür auf, welcher Information auf die beschränkte Fläche der Buchseiten innerhalb eines Buches wieviel Platz eingeräumt wird und in welcher Weise das überlieferte Textmaterial repräsentiert werden soll 193 .

Wie also sehen die Editionen aus und wie werden ihre Texte konstituiert? – Zunächst entscheiden sich Editoren in der Regel dagegen, einen textus historicus, also einen tatsächlich existenten historischen Text abzubilden. Der Text, der gedrucktwerden soll, soll zwar durch die auf uns gekommenen Handschriften belegt und gerechtfertigt sein. Der zu druckende Text wird jedoch gemeinhin mit einem Text identifiziert, der jenseits der einzelnen Handschriften existiert – einem Archetypen nämlich, der nur in Abschriften auf uns gekommen ist. Ediert werden soll der Text, den sein jeweiliger Autor ursprünglich im Sinn hatte. Die tatsächlich überlieferten Abschriften sind nicht der Text im eigentlichen Sinne, sie verweisen lediglich auf ihn. Daher spricht man von ihnen auch als Text-Zeugen. Sie bezeugen einen Urtext, der in ideeller Weise von ihnen unabhängig existiert. Selbst in dem selteneren Fall, daß ein Autograph, also eine eigenhändige Niederschrift des Autors selbst vorliegt, ist diese nicht identisch mit dem eigentlichen, dem vom Autor intendierten Text. Denn Verschreibungen, Unachtsamkeiten und inhaltliche wie orthographische Inkonsistenzen unterlaufen auch dem Autor selbst. Der Urtext aber ist immer rein und fehlerfrei. Infolgedessen ist der Editor an allen Handschiften im einzelnen nur insofern interessiert, als sie ihm helfen können, den ursprünglichenText zu rekonstruieren.

Wichtigstes Kriterium für die Auswertung des überlieferten Text-Materials ist seine jeweilige Nähe zum Urtext. Diese Nähe zum Urtext, der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Original und den einzelnen Kopien, wird in kriminologischer Detailarbeit zu eruieren versucht: in einem Stammbaum, einem sogenannten Stemma, werden schließlich die mitunter höchst komplizierten Abhängigkeitsverhältnisse der einzelnen Abschriften vom Arche-Typ veranschaulicht. Das Stemma rechtfertigt dann, warum etwa die Lesart der einen Handschrift der Lesart einer anderen Handschrift vorgezogen wird. Das Stemma rechtfertigt den Editionstext. Entsprechend aufwendig und gewissenhaft muß es erstellt werden.

Die handschriftliche Überlieferung selber wird durch den sog. kritischen Apparat repräsentiert. Er ist der Sockel, auf dem sich der Editionstext erhebt. Abweichungen und Übereinstimmungen des Textbefundes einzelner Handschriften mit dem Editionstext werden hier in verklausulierter Form auf engstem Raum nachgewiesen. Der kritische Apparat soll den wissenschaftlichen Leser in die Lage versetzen, die tatsächliche Überlieferung zu rekonstruieren und das editorische Vorgehen zu kontrollieren. Der Apparat macht den Text zum wissenschaftlichen Text.

Die beschriebene Methode zur Konstituierung von Editionstexten hat sich im vorletzten Jahrhundert herausgebildet. Sie wird gewöhnlich die historisch-kritische Methode genannt und mit dem Namen des Alt-Philologen Karl Lachmann in Verbindung gebracht. Sie hat sich in allen Philologien als wissenschaftlicher Standard erfolgreich durchgesetzt. Die Geschichte der historisch-kritischen Methode wurde gleichwohl von Anfang an von Kritik begleitet. Die folgenden Punkte sollen hier kurz benannt werden:

(1.) Für nicht wenige Texte, zumal für mittelalterliche Texte, erweist sich der Autor-Begriff als Chimäre. Zu denken sei hier vor allem an volkssprachliche Texte, mündliche Überlieferungen, Erzählungen, Sagen etc. Texte dieser Art lassen sich nicht auf einen einzelnen Autor zurückführen. Wo es keinen Autor gibt, gibt es auch keinen Urtext, nur unterschiedliche Fassungen. Aber auch bei vielen anderen Texten bleibt der Entstehungsprozeß und mit ihm die Denkfigur des "Autors" letzlich im Dunkeln. Wo sich dagegen am Autor-Begriff festhalten läßt, stellt sich fast immer das Problem der vom Autor überarbeiteten Fassungen: Welche Fassung ist die autorisierte? Welche ist die für die Forschung relevante? Die letzte?

(2.) Hinzu tritt eine methodische Schwäche: Die Autorenintention fungiert als höchstes Editions-Prinzip: Was und wie hat der Autor es sagen wollen? – Was und wie der Autor es hat sagen wollen, vermag der Editor auf Grund seiner profunden Kenntnis von der Sprache und von den Inhalten des Autors zu beurteilen. Diese profunde Kenntnis der Sprache des Autors und seines Werkes eignet sich der Editor anhand der Editionen an, die er selber oder andere besorgt haben. Die logische Folge ist: Eine einmal als falsch oder unwahrscheinlich eingestufte Lesart wird es sehr, sehr schwer haben, jemals wieder aus den Niederungen des kritischen Apparates emporsteigen zu dürfen in die Sphären des Editionstextes und somit in den sprachlichen und stilistischen Kanon des Autors aufgenommen zu werden.

(3.) Ein in der Forschung gewachsenes Interesse an dem Überlieferungsprozeß selber hat dazu geführt, daß sich die Perspektive auf mittelalterliche Handschriften gewandelt hat. Handschriften sind nicht mehr nur Zeugnis eines "anderen" Textes jenseits der Überlieferung, sondern ein vollwertiger und eigenständiger Text.

(4.) Für die sprachhistorische Forschung waren Editionen, deren Texte vermittels der historisch-kritischen Methode konstitutiert wurden, immer schon nur äußerst bedingt brauchbar. Normierungen und Harmonisierungen dehistorisieren den Textbestand und reduzieren die Möglichkeiten sprachgeschichtlicher Erkenntnis auf ein Minimum.

Die vorgebrachte Kritik hat das Durchsetzungsvermögen der historisch-kritischen Ausgabe nicht schmälern können. Ihre Überlegenheit resultierte nicht zuletzt aus ihrer Realisierbarkeit. Was sie hervorbrachte, war ein Text: normalisiert, eindeutig und vor allem druckbar. Einleitungen und Apparate schöpften die finanzierbaren technischen Möglichkeiten des Buchdrucks voll aus. Erst mit der vielgestaltigen Neuausrichtungen der Philologien in der jüngeren Vergangenheit hat die Kritik an der historisch-kritischen Methode bewirkt, daß Editoren heute gemeinhin versuchen, einem etwas differenzierteren Begriff von "Autor", "Werk" und "Text" gerecht zu werden. Die methodischen Standards heutiger Editionen erscheinen heute auf Grund der vorgebrachten Kritik in mancherlei Hinsicht modifiziert. Zu nennen sei hier das sog. Leithandschriften-Prinzip, also die stärkere Anbindung des Editionstextes an den Text einer konkreten Handschrift. Auch üben sich Editoren heute in größerer Zurückhaltung, was ihre Emendationskunst anbelangt, was also ihr korrigierendes Eingreifen in den überlieferten Textbestand betrifft. Dem Problem der Fassungen wird zuweilen dadurch begegnet, daß man voneinander abweichende Textpassagen parallel in unterschiedlichen Kolumnen abdruckt. Doch scheitern editorische Versuche, die eine noch größere Nähe zum überlieferten Textmaterial gewährleisten wollen, zumeist entweder unmittelbar an den technischen und ökonomischen Voraussetzungen des Buchdrucks, oder aber sie bringen ein Endprodukt hervor, das in seiner Les- und Handhabbarkeit für jeden interessierten Benutzer eine Zumutung darstellt. In jedem Fall aber wird nur das gedruckt, was zwischen zwei Buchdeckel paßt.

Angesichts der Tatsache, daß die editorische Praxis in hohem Maße von den medialen und technologischen Grundbedingungen des Buchdrucks geprägt ist, stellt sich die Frage, ob das Buch das einzig adäquate und das am besten geeignete Medium ist, der Komplexität schriftlicher Überlieferung gerecht zu werden. Diese Frage erscheint umso drängender, seitdem die digitale Datenverarbeitung und das WorldWideWeb der Editionspraxis neue Möglichkeiten eröffnen und die funktionalen Grenzen des Buches in der Medienkonkurrenz stärker zutage treten läßt.

2. Methodische Grundsetzungen

Die vorgelegte Edition der Summa de officiis ecclesiasticis versucht, sich die Möglichkeiten der digitalen Datenverarbeitung zunutze zu machen und die für historisch-kritische Bucheditionen herausgebildeten methodischen Standards und Präsentationsformen im Medium des Digitalen weiterzuentwickeln. Sie versteht sich als ein praktischer Beitrag zu der notwendigen Diskussion darüber, wie die wissenschaftliche Erschließung der schriftlichen Überlieferung insbesondere mittellateinischer Werke unter den gewandelten medialen Voraussetzungen betrieben werden sollte 194 . Die Edition ist dabei einem pluralistischen und integrativen Verständnis von Textualität 195 verschrieben und soll eine Vielfalt von Herangehensweisen sowohl an die erschlossenen Dokumente als auch an die konstituierten Textversionen ermöglichen. Gestützt auf ein digitales Archiv der vollständig faksimilierten Textzeugen sollen die jeweils optional zu generierenden Textansichten literarische, paläographische, kodikologische, linguistische, überlieferungs- und rezeptionsgeschichtliche Interessen bedienen. Grundsätzlich gilt dabei: Eine digitale Edition kann alles das leisten, was auch eine Buchedition leistet – nur noch viel mehr. Denn das schier unbegrenzte Platzangebot ermöglicht die Aufnahme von viel mehr Information, und es gibt viel mehr Möglichkeiten, diese Informationen zu strukturieren, zu organisieren und zu präsentieren. Aus der trivialen Erkenntnis, daß es keine endgültige, definitive Edition überlieferter Literatur geben kann, wird die Konsequenz gezogen, zumindest ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich je nach Interessenslage neue und tiefergehende wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen lassen, die wiederum den Gehalt der Edition aufgrund ihrer jederzeit möglichen Erweiterbarkeit und Aktualisierbarkeit anwachsen lassen.

Alle editorischen Entscheidungen bezüglich der Textkonstituierung sowie alle beschreibenden Teile der Edition werden ferner von dem allgemeinen Prinzip der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit getragen, die durch eine breite Dokumentation der materiellen Grundlagen und deren konsequente Scheidung von interpretierenden Bestandteilen der Editon gewährleistet werden soll.

II. Bestandteile der Edition

1. Schematische Übersicht

2. Der Basistext

a. Stemmatologische Bemerkungen

Eine stemmatologische Untersuchungen durch den genauen Vergleich des Wortbestands der einzelnen Handschriften wurde zunächst nur exemplarisch am Textanfang, in der Textmitte und am Textende durchgeführt. Die Schlußfolgerungen, die daraus bezüglich einer Familienzugehörigkeit bestimmter Handschriften und des Grads ihrer jeweiligen Verwandschaft gezogen wurden, sind zunächst noch hypothetisch, werden sich aber auf der Grundlage des durch die Edition erschlossenen Materials bestätigen bzw. korrigieren lassen. Die Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen der Studie von Johannes Arnold zur textlichen Überlieferung der beiden Kapitel zu Kirchweihe und Kirchweihfest 196 , dergemäß es sich bei den Handschriften aus Besançon (B), Brüssel (Br), Douai (D), Mailand (M), Tours (T) und Trier (Tr) um eine Familie handelt, die sich auf signifikante Weise in einer Reihe von Lesarten von den Handschriften aus Carpentras (C), Graz (G), dem Vatikan (O), Paris Saint-Victor (P2) und Subiaco (S) unterscheidet, die sich ebenfalls zu einer Handschriftenfamilie mit charakteristischen Übereinstimmungen zusammenfassen lassen. Auch die Handschrift aus Uppsala (U), die nur den Textanfang überliefert und in der die Kapitel zu Kirchweihe und Kirchweihfest fehlen, ist vermutlich dieser zweiten Familie zuzuordnen 197 . Abgesehen von den beiden überarbeiteten Fassungen aus Cambrai (Ca) und Klosterneuburg (K) 198 , nimmt die Handschrift Paris Saint-Germain (P1) eine Sonderstellung ein und läßt sich keiner der beiden genannten Familien zuordnen. Charakteristisch für diese Handschrift ist vor allem eine von anderen Handschriften häufig abweichende Wortstellung sowie eine zuweilen größere, zuweilen geringere Ausführlichkeit bei den Bibelzitaten. Darüberhinaus resultieren mehrere singulär überlieferte Lesarten dieser Handschrift vermutlich aus einem bewußten, gestalterischen Eingreifen des Kopisten. Manche singulär überlieferte Lesarten zeugen dabei von besonderem Sachverstand. Wenn individuelle Schreiberfehler auch nicht ausbleiben, so erscheinen Lesarten, die P1 mit einzelnen Handschriften der einen oder anderen Familie gemeinsam hat, nicht selten "als die sinnvollsten oder die einzig sinnvollen" 199 .

b. Die Leithandschrift

Die vorliegende Edition versucht die Möglichkeiten der digitalen Datenverarbeitung insbesondere unter Berücksichtigung des dokumentologischen Aspekts editorischer Praxis nutzbar zu machen. Neben den genannten stemmatologischen Charakteristiken waren es daher auch paläographische Besonderheiten dieser Handschrift, die sie als einen geeigneten Ausgangsdokument der Texterschließung erscheinen ließ: Das Schriftbild hat eine große Ähnlichkeit mit dem der überlieferten Autographe Alberts des Großen (1193-1280) 200 und weist den Kopisten als einen Gelehrten von einigem Format aus, dessen Identifizierung und Wiedererkennung als Erzeuger weiterer schriftlicher Dokumente unter wissenschaftsgeschichtlichem Aspekt interessante Aufschlüsse verspricht. Darüberhinaus weist der Text Makrostrukturen auf, die ihn aus der übrigen Überlieferung herausheben. Mehr als bei den anderen Handschriften entsprechen seine äußeren Charakteristika einem seiner Zeit an den Klosterschulen und Universitäten gewandelten Verhältnis zu Texten 201 . Von einem neuen Umgang mit Texten zeugen Rubriken, Marginalien und Absatzmarkierungen sowie die konsequente Rubrizierung von Zitaten und Verweisen. Die Handschrift ist vermutlich Mitte des 13. Jahrhundert entstanden und gehört somit zu den älteren Handschriften der Überlieferung. Sie ist in einem Codex der Bibliothèque National de France zu Paris erhalten, der Texte unterschiedlichsten Alters und unbekannter Herkunft vereint, die erst zwischen 1639 und 1677 im Kloster von Saint-Germain-des-Prés zu einem Codex zusammengebunden wurden. Nur die Herkunft des ältesten Handschriftenteils ist bekannt: Die im 9. Jh. entstandene metrische Passio der hl. Agnes stammt aus Corbie, von wo sie Mauriner Hagiographen im 17. Jh. nach Paris brachten 202 .

c. Die Transkription

Die Transkription erfolgte in Form einer sehr genauen Abschrift des textlichen und graphischen Befunds. Auf Normierungen und Korrekturen und damit auf Dehistorisierungen der Ausgangsbasis wurde zunächst verzichtet. Abweichend von der gängigen Editionspraxis bedeutete dies im Einzelnen ein zeilengetreues Verzeichnen der Orthographie, der Groß- und Kleinschreibung, der Interpunktion, der Abbreviationen, Superskripte und Marginalien des Originals. Ferner wurden alle vom Schreiber verwendeten Strukturelemente wie Rubriken, Absatzzeichen und Unterstreichungen festgehalten. Die Transkription wurde in das plattformunabhängige und der dauerhaften informatischen Verwertbarkeit verschriebene elektronische Format XML überführt und, so weit es ging, nach den Maßgaben der TEI ausgezeichnet 203 . Der Nutzen der digital verfaßten dokumentnahen Transkription wird sich vor allem aus der Möglichkeit zielgenauer Suchanfragen bezüglich konkreter paläographischer, orthographischer und codicologischer Phänomene ergeben, die sich beispielsweise mit zeilengenauen Angaben ihres Auftretens in der Handschrift verbinden lassen. Die Gegenüberstellung der jeweiligen Suchergebnisse mit den entsprechenden digitalen Reproduktionen erlaubt sodann eine sofortige Kontrolle und weitergehende Untersuchungen der jeweiligen Phänome.

In einem zweiten Schritt wurde die Textdatenbank in der Weise angereichert, daß im Sinne der Lesefreundlichkeit und der Effizienz elektronischer Suchverfahren den einzelnen Elementen normierte und korrigierte Schreibweisen zugeordnet wurden, eine moderne Interpunktion eingefügt und der Text inhaltlich untergliedert sowie systematisch referenziert wurde.

3. Apparate

a. Textkritik

Parallel zu den normierenden und modernisierenden Hinzufügungen erfolgte die Textkritik mittels zweier von den insgesamt 15 Handschriften, indem sie konsequent und vollständig mit der Leithandschrift kollationiert und alle wort- und konstruktionsmäßige Abweichungen ausgewiesen wurden. Orthographische Varianz blieb unbeachtet, sofern sie keine semantische Verschiebung zum Ausdruck brachte. Die Wahl fiel hier auf die Handschrift Paris B.N. lat. 15168 (P2) aus dem Skriptorium von Saint-Victor, und die Handschrift Tours B.M. 112. Beide Handschriften sind, was ihren jeweiligen Textbestand anbelangt, besonders zuverlässig Repräsentanten der beiden oben benannten Handschriftenfamilien und mit relativ wenigen flüchtigen oder sinnentstellenden Fehlern behaftet. Die Gesamtheit ihrer Abweichungen von der Leithandschrift wurde in einem zweiten Schritt unter dem Aspekt inhaltlich-semantischer Bedeutung kategorisiert in 'vorzuziehende', 'bemerkenswerte' und 'unwichtige' Varianten, ohne daß letztere dabei verloren gingen. In der elektronischen Gesamtedition wird es dem Nutzer anheimgestellt sein, in welchem Umfang die Varianz der Überlieferung angezeigt bzw. in den jeweils zu generierenden Editionstext aufgenommen werden soll.

Während durch die Beschränkung auf zwei repräsentative Handschriften der Gefahr methodischer Willkür bei der Aufnahme abweichender Lesarten durch die weitestgehende Realisierung des Vollständigkeitsanspruchs begegnet werden konnte, wurden an den verschiedensten Stellen durchaus auch Lesarten der anderen Handschriften ohne den Anspruch auf Vollständigkeit in die Datenbank aufgenommen, die im digitalen Volltext auch aufzufinden sind. Der Editionstext wurde darüberhinaus mit den stellengenauen Verweisen auf die jeweiligen Kolumnen der gesamten handschriftlichen Überlieferung versehen, in denen die entsprechende Textpassage zu finden ist, und mit den digitalen Faksimilia des virtuellen Archivs verlinkt, um den direkten Zugriff auf alle Textzeugen zu ermöglichen.

b. Quellen- und Rezeptionsangaben

Desweiteren sind in der Datenbank des Basistextes alle expliziten Bibel- und Textzitate, sowie in gewissem Umfang offensichtliche literarische Vorlagen 204 belegt, die optional in einem jeweils zu generierenden Editionstext visualisiert werden können. Ausgewiesen sind ferner alle durch Wilhelm Durandus von Mende in dessen Rationale Divinorum officiorum rezipierten Textpassagen. Sie wurden drei Kategorien zugeordnet: und zwar (1.) die der wortwörtlichen und (2.) die der adaptierenden Rezeption, sowie (3.) in lediglich thematisch parallel verlaufende Passagen. Innerhalb der Passagen, die der 1. und der 2. Kategorie zugeordnet wurden, sind zudem markante inhaltlich-semantische und überlieferungsgeschichtlich relevante Wortabweichungen zwischen Vorlage und angeeignetem Text ausgewiesen. Die Visualisierung erfolgt in Form von lemmatisierten Apparaten.

4. Die Cambrai-Fassung

Desweiteren wird die in der Handschrift aus Cambrai, B.M., Ms. A 259, singulär überlieferte und sowohl unter inhaltlichen wie auch unter äußeren Gesichtspunkten sehr beachtenswerte Textfassung 205 in Form eines unkritischen Lesetextes zur Verfügung gestellt. Er ist auf der Ebene der einzelnen Kapitel mit der Textdatenbank und auf der Ebene der Kolumnen mit den Faksimilia des Bildarchivs verknüpft. Weitere Transkriptionen sowie eine Übersetzung sollen der Gesamtedition später einverleibt werden 206 .

5. Das Bildarchiv

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der digitalen Edition ist ihr virtuelles Archiv, das die digitalen Faksimilia aller überlieferungsrelevanten Kodizes umfaßt – und zwar zur Gänze, denn: durch den verhältnismäßig geringen Mehraufwand, den der Editor betreiben muß, wenn er sich aus dem Interesse an der Überlieferung nur eines ganz bestimmten Textes innerhalb eines Codex zuwendet und diesen dennoch zumindest photographisch vollständig miterschließt, um seine komplette innere Erschließung vorzubereiten, wird zweifellos ein für alle weitere Forschung fundamentaler Beitrag zur Quellenerschließung geleistet.

Zum Teil schwerwiegende Probleme bleiben freilich nicht aus. Diese können zum einen technisch bedingt sein. Zum anderen muß die Forschung in sehr vielen Fällen rechtliche Probleme gewärtigen, die mit der Nutzung und Veröffentlichung von faksimilierten Bibliotheksbeständen einhergehen. Immer aber stellt sich das Problem letztlich als ein finanzielles dar.

In bezug auf das Urheberrecht von Forschungsergebnissen handelt es sich bei Wissenschaft und Forschung gemäß deutscher Verfassung um ein Grundrecht (Art. 5, Abs. 3), das den freien Zugang zur Information grundsätzlich sichert. Die Nutzung von veröffentlichten Informationen ist daher unter juristischem Blickwinkel zwar frei, muß aber immer "in Auseinandersetzung" geschehen. Dagegen liegen unabhängig von einem öffentlichen, wissenschaftlichen Interesse die Rechte der Verwertung bild-digitalisierter Dokumente bei den jeweiligen Eigentümern des entspechenden Originals. Da sich aber die meisten Archive und Bibliotheken zumeist als von öffentlicher Hand getragene Institutionen ausweisen, sollte es hier zwar zu keinen gegensätzlichen Interessenskonstellationen kommen. Spätestens aber unter dem Druck der Ökonomisierung wachsen sich bekanntermaßen gerade bei öffentlichen Archiven und Bibliotheken die Gebühren für eine Verwertung von Reproduktionen zu einem nicht unerheblichen finanziellen Problem für Publikationsvorhaben aus, die somit Gefahr laufen, nicht umgesetzt werden zu können auf Grund der paradoxen Situation, daß von öffentlicher Hand getragene und geförderte Forschung Zahlungen in übermäßiger Höhe an Institutionen entrichten muß, die von öffentlicher Hand getragen werden und öffentlichen Forschungsinteressen dienen sollen.

Der Publikation vorgeschaltet ist das Problem der Anfertigung qualitativ hochwertiger Digitalisate durch befähigtes Personal und mittels der entsprechenden technischen Ausstattung. In entlegenen Provinzbibliotheken kann beides schlicht nicht vorhanden sein. In großen Staatsbibliotheken ist zwar immer beides vorhanden, oft jedoch unbezahlbar, so daß man gezwungen ist, auf minderwertige Reproduktionen zurückzugreifen. Und so machte denn jüngst auf einer Tagung 207 im toskanischen Arezzo Peter Robinson, der Pionier und unbestrittene Meister digitaler Editionen 208 , rückblickend auf sein bewegtes Forscherleben gerade hier das allergrößte Problem für das digitale Editionswesens aus: in den Rechten, den Kosten und der Qualität digitaler Reproduktionen. – Die technischen Probleme der digitalen Umsetzung sind freilich jenseits von Birmingham und anderen Zentren der digitalen Philologie wie dem King's College in London oder der École des Chartres zu Paris gravierender.

Die Qualität der bereitgestellten Faksimilia fällt bedauerlicherweise höchst unterschiedlich aus und resultiert aus den unterschiedlichen Produktionsbedingungen, die wiederum bedingt sind durch die Verfügbarkeit der jeweilgen Originale. Auf den folgenden Wegen wurden Digitalisate hergestellt und beschafft 209 :

(1.) Für die betreffenden Handschriften der Bibliotheken von Besançon, Cambrai, Douai, Klosterneuburg, Subiaco und Trier konnte die freundliche Genehmigung eingeholt werden, vor Ort selbst digitale Photographien herzustellen. Da dem Editor dafür von der Professur für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität zu Köln dankenswerterweise ein hochwertiges Photo-Equipment zur Verfügung gestellt wurde, konnten in diesen Fällen passable Ergebnisse erzielt werden.

(2.) Von der Handschrift aus der Universitätsbibliothek Graz konnten dank eines umfassenden Digitalisierungsprojektes der Handschriftenbestände erfreulicherweise hochwertige und kostengünstige Digitalisate bereitgestellt werden.

(3.) Die Bibliotheken der Handschriften aus Brüssel, Mailand, Paris, Tours, Uppsala und dem Vatikan betreiben entweder eigene Reproduktionsstellen oder haben Verträge mit entsprechenden Photostudios, die auf Anfrage digitale Photographien erstellen, deren horrende Kosten allerdings im Rahmen dieses Editionsprojektes nicht hätten bewältigt werden können. Aus diesem Grund wurden von diesen Handschriften kostengünstigere Mikrofilmkopien eigenhändig retrodigitalisiert. Dies war auch notwendig im Fall der beiden Pariser Handschriften, da die im Rahmen eines groß angelegten Retrodigitalisierungsprojektes der Handschriftenmikrofilme der Bibliothèque Nationale angefertigten Digitalisate, wenn auch preiswert, dennoch leider nur in minderwertigster Qualität und in einem für alle weitere Verarbeitung unbrauchbarem Format erhältlich sind 210 . In Anbetracht der herausragenden Bedeutung und besonderen Funktion, die dem Text der Pariser Handschrift B.N. lat. 14145 in dieser Edition zukommt, wurden zusätzlich kostenintensive digitale Photographien von den Seiten angefertigt, die den Text der Summa de officiis ecclesiaticis wiedergeben.

(4.) Die Handschrift der Bibliothèque Municipale von Carpentras ist in einem verhältnismäßig desolaten Zustand, so daß angesichts der Tatsache, daß Kopien von einem bereits bestehenden Mikrofilm angefertigt werden können, eine neuerliche, digitale Reproduktion des Originals untersagt wurde.

6. Die Handschriftenbeschreibungen

Die Beschreibung der Handschriften erfolgte auf der Grundlage der jeweils vorhandenen Literatur und der jeweils verfügbaren Reproduktionen. Ein Großteil der Handschriften konnte zusätzlich einer Autopsie unterzogen werden. Lediglich die Handschriften aus Graz, Mailand, Tours und Uppsala konnten bisher nicht im Original eingesehen werden. Der Nutzen, den das virtuelle Archiv der faksimilierten Handschriften für die Beschreibung hat, ist evident: Alle kodikologisch-paläographischen Befunde, alle Schrifttypen, Besitzervermerke, Stempel, Wappen, Muster, alle nennenswerten Besonderheiten und nicht nennenswerten Gewöhnlichkeiten lassen sich anhand der Bilder überprüfen, nachvollziehen und vergleichen. Terminologie und Nomenklaturen sind bezüglich der codicologischen Befunde weitestgehend dem Handbuch von Christine Jakobi 211 , bezüglich der paläographischen Befunde den Maßgaben von Albert Derolez 212 verpflichtet.

Die Beschreibungen wurden zunächst möglichst ausführlich angefertigt und werden in der elektronischen Editonsfassung als solche mit der Option der Reduktion auf "wesentliche" Informationen, in Form von Kurzbeschreibung dargeboten. Unter dem Prinzip der praktisch endlosen Erweiterbarkeit können die Beschreibungen theoretisch auf extensive Weise mit immer neuen Informationen, mit detailierteren Expertisen oder gar vollständigen Transkriptionen angereichert werden. Ihr Charakter ist insofern potentiell ausufernd und ungleichförmig, was Kurzfassungen im Sinne eines benutzerfreundlichen Zugriffs umso notwendiger erscheinen läßt. Nicht notwendig ist dagegen die vollständige Unterschlagung, oft einhergehend mit der vollständigen Vernichtung von einmal aufgenommenen Daten, wie sie zumal bei Bucheditonen auf Grund des Raumangebots und unter dem Primat der Gleichförmigkeit von Editionsreihen gemeinhin erfolgt.

III. Präsentations- und Publikationsformen

1. Optionen der Text- und Bildpräsentation

Die in der beschriebenen Weise ausgehend von einer Basis-Transkription angewachsene Textdatenbank kann nun auf vielerlei Weise abgerufen werden und je nach Lese- und Benutzerinteresse beispielsweise eine dokumentnahe Transkription der Leithandschrift mit oder ohne textkritische Anmerkungen, Quellen- und Rezeptionsverweisen oder aber einen normierten, korrigierten und kritischen Text präsentieren. Bezugswörter der Textkritik, der Quellen- und Rezeptionsverweise lassen sich nach Wunsch optisch hervorheben; die Anmerkungen selber können in lemmatisierten Apparaten oder aber in jeweils durch den Leser zu öffnenden Pop-up-Fensterchen untergebracht werden. Um dem vorwiegend inhaltlichen Interesse an Editionstexten des hier zur Frage stehenden Werktyps entgegenzukommen, wird von Seiten des Editors die Ansicht eines durch Voreinstellungen zu generierenden normierten, modernisierten und kritischen Textes empfohlen, der auch für die Druckfassung verwendet wird.

Die Vielzahl an Datentypen und -inhalten ermöglicht es darüberhinaus, eine mindestens ebensogroße Vielfalt an Ausgabeformen der Informationen zu produzieren, die der jeweiligen Abfrage entsprechen. Der nicht informatisch geschulte Leser wird sich dabei eines benutzerfreundlichen Angebots standardisierter Abfragefunktionen bedienen dürfen, die ihm die gezielte Suche nach bestimmten Wörtern, Wortteilen oder Worttypen, Schreib- oder Kürzungsweisen oder Belegstellen etc. ermöglichen, die sich nach Wunsch über eine bestimmte Version des Editionstextes oder aber über den Volltext der Gesamtedition erstrecken kann.

Desweiteren soll der wissenschaftliche Nutzer durch die Verlinkung der kolumnengenauen Handschriftenverweise mit den im virtuellen Bildarchiv vorliegenden Faksimilia in die Lage versetzt werden, von jeder beliebigen Stelle des jeweils visualisierten Editionstextes die gesamte handschriftliche Überlieferung einzusehen und so beispielsweise an besonders korrupten Textstellen alle die Transkription und Textkritik betreffenden Entscheidungen des Editors zu überprüfen und Lesarten unberücksichtigter Textzeugen heranzuziehen.

Neben der Einzelansicht von Dokumenten, Dokumentbeschreibungen, dokumentnaher Transkription, kritischem Text, weiterer Textfassungen und der wie auch immer gearteten Ergebnisse von Abfragen der Textdatenbank ermöglicht die digitale Editionsform selbstverständlich parallele Text-Text-Präsentationen sowie Text-Bild-Präsentationen. Wissenschaftlich wie didaktisch ist dabei insbesondere von Wert, daß der Bezug von Text und Bild der Handschriften selber in der mannigfachen Kombinationsweise seines Auftretens nur in einer Edition nachvollzogen werden kann, die sowohl den Zugang zum Text als auch zum konkreten Erscheinungsbild seiner Überlieferung gestattet. Die Möglichkeiten der Text-Bild-Relationen in mittelalterlichen Handschriften reichen dabei vom illustrierten Text und beschrifteten Bild, über den Textkörper und dessen Ausgestaltung durch Überschriften, Beischriften, Marginalien und Markierungen bis hin zu Schriftbild, Buchstabenformen, Farben und Stoffoberflächen.

Die vollständige digital-photographische Erschließung der gesamten überlieferungsrelevanten Kodizes ermöglicht also, Bedürfnisse von Nutzern zu bedienen, die nicht nur an einem Editionstext sondern auch an paläographischen, kodikologischen und bild- sowie materialorientierten Aspekten sowohl der Textzeugen selber als auch anderer in demselben Codex mitüberlieferter Texte interessiert sind. Neben den genannten äußerlichen Charakteristika der Leithandschrift (s.o.) seien hier als weitere Beispiele die ebendort 213 vom Schreiber aufgrund der Kreuzessymbolik zur Veranschaulichung eingefügte T-Majuskel, ferner die in den Marginalien der Pariser Handschrift aus Saint-Viktor anzutreffenden Zeichnungen tonsurbekränzter Klerikerköpfe 214 und schließlich die in der Handschrift aus Cambrai zu findenden Vogelbilder 215 genannt.

2. Publikation im WorldWideWeb

In einem letzten Bearbeitungsschritt wird die komplette Textdatenbank mit allen anderen Bestandteilen der Gesamtedition und den für die Gestaltung der Benutzeroberfläche notwendigen sog. Stylesheets in das WorldWideWeb gestellt. Soweit als möglich werden Quellen- und Rezeptionsverweise, insbesondere die Verweise auf Bibelstellen und liturgische Texte mit den verfügbaren Online-Editionen und weiteren Datenpools – etwa einer digitalen Vulgata-Edition 216 und der digitalen Fortführung des Corpus Antiphonalium Officii (CAO) 217 – verlinkt. Verweisen auf andere online zugängliche digitale Textcorpora wie die Patrologia Latina 218 oder das CLCLT 219 kann je nach Zugangsberechtigung nur campusweit oder auf andere institutionelle Nutzungsbereiche beschränkt nachgegangen werden.

Dem Problem der Bildrechte soll in der Publikation innerhalb dieser Edition dadurch begegnet werden, daß, solange die Inhaber der Bildrechte für die Veröffentlichung der Handschriftenreproduktionen entweder Gebühren verlangen oder gar eine Veröffentlichung gänzlich untersagen, der Zugriff auf die Faksimilia nur den Mitarbeitern und angemeldeten Nutzern des Mikrofilmarchivs des Thomas-Instituts der Universität zu Köln gestattet ist. Eine Anmeldung soll online und über die Vergabe von Paßwörtern erfolgen.

3. Die Druckfassung

Die Druckfassung ist ein Derivat der elektronischen Gesamtedition. Nach den Maßgaben einer historisch-kritischen Textausgabe präsentiert sie einen aus der Textdatenbank gewonnenen normierten, korrigierten, kritischen und referenzierbaren Text, der mit Apparaten für Lesarten, Quellen- und Rezeptionsangaben ausgestattet ist. Sie enthält ferner die philologische Einleitung, Handschriftenbeschreibungen und diverse Register.

4. Problemfelder, Vorteile und Verheißungen

Neben den bereits genannten Problemen bzgl. Produktion, Qualität und Verfügbarkeit von digitalen Reproduktionen mittelalterlicher Handschriften lassen sich als noch zu lösende Problemfelder der digitalen Editionsphilologie vor allem die Haltbarkeit 220 und die Pflege der Daten ausmachen, sowie vorrangig in bezug auf das Kerngeschäft editorischen Arbeitens die Notwendigkeit einer über informatische Grundkenntnisse hinausgehenden Programmierfähigkeit oder aber personellen technischen Beistands, solange es keine adäquaten editionsphilologischen Hilfsmittel und Verarbeitungsprogramme gibt 221 .

Demgegenüber stehen eine Reihe von Vorteilen, die gleichsam das Verheißungspotential darstellen, das zur Überwindung der genannten Problematiken einer digitalen Philologie ermuntert, und die daher im folgenden noch einmal zusammenfassend aufgezählt werden sollen:

(1.) Grundsätzlich ist viel mehr Information möglich, kein Wissen muß verborgen bleiben.

(2.) Das unbegrenzte Platzangebot erlaubt eine extreme Quellennähe

- durch das Zurverfügungstellen von digitalen Photographien,

- durch ausführliche Handschriftenbeschreibungen

- und durch dokumentnahe Transkriptionen.

(3.) Angesichts dieser Fülle an dokumentiertem Material sind die wertenden, interpretierenden und normalisierenden Verarbeitungsschritte des Editors in demselben Umfang möglich, wie man es von historisch-kritischen Ausgaben gewohnt ist, mit dem Unterschied, daß eine konsequente Ausweisung interpretierender Editionsteile als solcher und deren konsequente Scheidung von den dokumentierenden Teilen möglich ist.

(4.) Daraus folgt eine kaum zu überbietende Nachprüfbarkeit und Transparenz allen editorischen Vorgehens.

(5.) Die dargebotene Vielfalt an Texten, sei es in Photographien, in dokumentnahen Transkriptionen oder als Versuch der Rekonstruktion eines angenommenen Urtextes, ermöglicht eine Multiperspektivität auf das Phänomen der Überlieferung und bedient die unterschiedlichsten Fragestellungen: philologische, historische, paläographische, kodikologische, kunst- und sprachgeschichtliche etc.

(6.) Der möglichen Fülle an Informationen steht immer die Möglichkeit der Informationsreduktion zur Seite. Der Leser bleibt potenziell mündig, ohne Gefahr zu laufen, von der Informationsflut überschwemmt zu werden.

(7.) Da kein Platzmangel herrscht, besteht auch keine Notwendigkeit, Sachverhalte in Kürzeln, Lemmata und Siglen darzustellen, was allen idiosynkratischen und kryptischen Tendenzen der editorischen Sprachpraxis entgegenwirkt.

(8.) Die digital vorliegenden Texte erlauben die gezielte Suche nach Wörtern, Schreib- und Kürzungsweisen. Durch das Auflisten bestimmter Datentypen können Register aller Art erstellt werden.

(9.) Es besteht die Möglichkeit einer Vernetzung mit weiteren Datenpools und digitalen Editionstexten.

(10.) Für eine digital erstellte und online publizierte Edition besteht praktisch jederzeit die Möglichkeit von Updates in Form von Korrekturen und Erweiterungen. Im Vorfeld sind zudem Vorabpublikationen bereits angefertigter, nützlicher Transkriptionen und Editionsteile denkbar.

(11.) Mit der Präsenz der Edition im Wold Wide Web ist jederzeit und allerorts Zugriff und Auffindbarkeit über Suchmaschinen gewährleistet.

(12.) Ein wesentlicher Vorteil einer Online-Publikation ist ökonomischer Natur: Weder mit der Veröffentlichung noch mit der Anschaffung sind besondere Kosten verbunden, so daß man dem nur schwer zu rechtfertigenden Umstand entgeht, daß Forschung, die von öffentlichen Geldern gefördert und getragen wird, nur gegen Zahlung hoher Summen in den Genuß ihrer eigenen Produkte und Ergebnisse kommt.

(13.) Jede zu generierende und abrufbare Textansicht ist druckbar.

(14.) Verheißungsvoll ist schließlich die Vision eines stetig anwachsenden Repertoirs detailliert transkribierter und dokumentierter Handschriften, auf dessen Grundlage sich Besonderheiten und Merkmale bestimmter Kopisten, ganzer Skriptorien, Schulen oder Regionen durch digitale, also vor allem zählende, statistische Verfahren benennen ließen. Signifikante Übereinstimmungen oder Unterschiede würden Zuordnungen auch neu erschlossenen Materials unterstützen. Entwicklungen im Schrifttum, das Aufkommen und Verschwinden bestimmter Schreibweisen und Kürzel, könnte immer genauer beobachtet und dokumentiert werden. Die groben Datierungen eines Adriano Cappelli in seinem unersetzlichen Nachschlagewerk zu lateinischen und italienischen Kürzeln aus dem Jahre 1912 222 , die seither nur eine äußerst vage Orientierung boten, können präzisiert werden. Menschlicher Intuition und dem Spürsinn eines "Magiers", wie sie beispielsweise der große Handschriftenexperte Bernhard Bischoff (1906-1991) besaß, können digitale Technik und statistische Verfahren meßbare und signifikante Indizien zur Seite stellen, wenn es um das zeitliche und räumliche Bestimmen der Entstehungsbedingungen von Handschriften geht 223 .

Fußnoten

193.
Vom wechselseitig bedingten Verhältnis von abstraktem Textbegriff und konkretem Repräsentationsmedium, insbesondere von idealisiertem Text und den materiellen Bedingungen des Buchdrucks handelt die Promotionsschrift von Patrick Sahle, die demnächstam Lehrstuhl für Historisch-kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung der Universität zu Köln Herrn Prof. Dr. Manfred Thaller unter dem Titel "Digitale Editionsformen – Zum Umgang mit der Überlieferung im Medienwandel" vorgelegt werden wird. Für die freundliche Erlaubnis, vorab Einsicht nehmen und eine erste Auswertung durchführen zu dürfen, sei Herrn Sahle herzlich gedankt.
194.
Grundlegend sind die Beiträge von Peter Robinson, What is a Critical Electronic Edition?, in: Variants: The Journal of the European Society for Textual Scholarship 1 (2002), 43-62; oder: Is There a Text in These Variants?, in: Richard J. Finneran, The Literary Text in the Digital Age, Ann Arbor (Mi) 1996, 99-115; oder aber die bisherige Entwicklung digitaler Philolgie bilanzierend: Where We Are with Electronic Scholarly Editions, and Where We Want to Be, in: Jahrbuch für Computerphilologie 5 (2003), 123-143. In theoretischen Fragen fundamental ist Jerome J. McGann, The Rationale of HyperText, in: Electronic Text: Investigations in Method and Theory, hg. v. Kathryn Sutherland, Oxford 1997, 19-46.
195.
Die bis dato fehlende Theorie dazu hat Sahle in der genannten Promotionsschrift auf der Basis einer grundlegenden Erforschung der historischen Genese bestehender Textbegriffe entworfen.
196.
Arnold 2006, 418-422.
197.
Im ersten Absatz des Prologs weist sie beispielsweise nicht den für die "nordfranzösische Überlieferung" charakteristischen Fehler auf, der den Bibelvers Ex 25,40 dem 26. Kapitel zuordnet. Im dritten Absatz hat sie gemeinsam mit den Hss. C, G, P2 und S "uesceris pane tuo" gegenüber der "nordfranzösischen" Variante "pane tuo uesceris".
198.
Zu den beiden Fassungen s.o., erstes Kapitel II,1.
199.
Arnold 2006, 420 (Anm.9). Eine Liste signifikanter Abweichungen der Hs. P1 von den Hss. P2 und T - als Repräsentanten der genannten Handschriftenfamilien - findet sich unter den Registern der digitalen Ausgabe.
200.
Ein genauer Schriftvergleich konnte eine hundertprozentige Übereinstimmung nicht bestätigen. Zu den überlieferten Autographen Alberts des Großen siehe Heinrich Ostlender, Die Autographe Alberts des Großen, in: Studia Albertina, Festschrift für Bernhard Geyer zum 70. Geburtstage, hg. v. Heinrich Ostlender (BGPhThMA Suppl. 4), Münster 1952, 3-21 mit den Abbildungen I-IV. Weitere Faksimilia bei: Joachim Kirchner, Scriptura latina libraria a saeculo primo usque ad finem medii aevi, 2. Auflage, München 1970, 46f mit Abb. 44b; Albertus Magnus, Katalog der Ausstellung zum 700. Todestag, Historisches Archiv der Stadt Köln, 15. Nov. 1980 bis 22. Feb. 1981, hg. v. Hugo Stehkämper, Köln 1980, Abb. 10-15; Bernhard Schmidt, Prolegomena, in: Albertus Magnus, Opera Omnia XXI/1, Münster i.W. 1987, VII-LXXVII u. Abb. I-II.
201.
Ivan Illich, Im Weinberg des Textes. Als das Schriftbild der Moderne entstand. Ein Kommentar zu Hugos "Didascalicon", Frankfurt a.M. 1991.
202.
Siehe Handschriftenbechreibung.
203.
Die technische Umsetzung erfolgte durch Mitglieder des Instituts für Dokumentologie und Editorik (Homepage: www.i-d-e.de). Mein ausdrücklicher Dank gilt auch an dieser Stelle meinen Freunden und Kollegen, namentlich vor allem den Herren Bernhard Assmann (Trier), Patrick Sahle (Göttingen), Torsten Schaßan (Wolfenbüttel) und Philipp Steinkrüger (Köln) sowie für Layout und Gestaltung Frau Sabine Büttner (Köln). Einführend zur TEI (Text Encoding Initiative) Fotis Jannidis, Wider das Altern elektronischer Texte: philologische Textauszeichnung mit TEI, in: editio 11 (1997), 152-177; etwas rezenter die Online-Publikation "A very gentle introduction to the TEI markup language" unter <http://bistro.northwestern.edu/mmueller/ariadne/teixintro/index.htm>. Zur TEI siehe insgesamt <http://www.tei-c.org>.
204.
S.o., erstes Kapitel II,4.
205.
Zur Textfassung s.o., erstes Kapitel II,3; Handschriftenschreibung s.u.
206.
Johannes Arnold wird seine Transkriptionen der Handschrift von Saint-Victor (B.N. lat. 15168) sowie die der Kurzfassung der Handschrift aus der Stiftsbibliothek zu Klosterneuburg (CCl 788) beisteuern. Eine Übersetzung soll in Zusammenarbeit angefertigt werden.
207.
"Digital philology and medieval texts" vom 19.-21. Januar 2006. Die im folgende wiedergegebene Bemerkung tätigte Peter Robinson bei seinem Vortrag über "Electronic editions which we have made and want to make".
208.
Allseits anerkannt sind die Scholary Digital Editions aus dem Umfeld der Universität zu Birmingham: im Rahmen des Canterbury Tales Project (http://www.canterburytalesproject.org) etwa die CD-Rom Publikation The Miller's Tale, hg. v. Peter Robinson, SDE 2004, oder die jüngst erschienene Ausgabe von Dante's monarchia, ed. Prue Shaw, SDE 2006.
209.
Keine der betreffenden Bibliotheken stellt ihr etwaiges Bildmaterial auf eigenen Servern zur Verfügung, wie dies in vorbildlicher Weise mit dem Bestand der Erbischöflichen Diözesanbibliothek Köln (http://www.ceec.de) oder der Klosterbibliothek von Sankt Gallen (http://www.cesg.unifr.ch) geschieht, so daß aus der digitalen Edition heraus darauf hätte verwiesen werden können und die jeweiligen Digitalisate der Gesamtedition nicht notwendigerweise hätten implementiert werden müssen.
210.
Man erhält eine einzelne PDF-Datei, deren Lesbarkeit selbst dem Vergleich mit Xerox-Kopien derselben Mikrofilme nicht standhält: mit unter verschmelzen ganze Textzeilen zu unlesbaren schwarzen Gebilden.
211.
Christine Jakobi-Mirwald, Buchmalerei. Ihre Terminologie in der Kunstgeschichte, vollständig überarbeitete und erweiterte Neuauflage, Berlin 1997.
212.
Albert Derolez, The palaeography of gothic manuscipt books. From the twelfth to the early sixteenth century (Cambridge Studies in Palaeography and Codicology 9), Cambridge 2003. Derolez' Terminologie geht zurück auf das von Gerard Isaac Lieftinck und dessen Schülers Johann Peter Gumbert entwickelte Namenssystem, das die gotischen Schrifttypen anhand dreier Leitmerkmale klassifiziert: Man unterscheidet anhand der Formen des a, von s und f und der Gestaltung der Oberlängen an b, unzialem d, h und l Cursiva (einstöckiges a, s und f mit Unterlänge, Oberlängen mit Schleifen oder Ansätzen von rechts), Textualis (doppelstöckiges a, s und f enden auf der Zeile, Oberlängen ohne Ansatz oder mit Ansatz von links) und Hybrida (einstöckiges a, s und f unter die Zeile, Oberlängen aber ohne Schleifen bzw. mit Ansätzen von links). Diese drei Grundformen können in unterschiedlichen kalligraphischen Stufen auftreten: currens, libraria, formata, so daß es sowohl eine kalligraphisch ausgestaltete Cursiva (Cursiva formata) wie eine informelle, schnelle Textualis (textualis currens) geben kann. Der Großteil der hier beschriebenen Schrifttypen ist gemäß dieses Namenssystems als Textualis libraria zu bezeichnen. Vgl. Lieftinck 1954 und Stutzmann (online).
213.
Paris, Bibliothèque Nationale, lat. 14145 (P1), fol. 44vb.
214.
Paris, Bibliothèque Nationale, lat. 15168 (P2), fol. 90r, 127r u. 129r.
215.
Cambrai, Médiathèque Municipale, A259 (Ca), fol. 153r-156v. Die wechselseitigen Textbildbezüge in der Handschrift im Bestiarium auf fol. 192ra-193bisva erreichen einen hohen Grad an Komplexität. Siehe Cordonnier 2005.
216.
http://www.bibelserver.de/
217.
CURSUS Projekt: http://www.cursus.uea.ac.uk
218.
Patrologia Latina Database: http://pld.chadwyck.co.uk
219.
Library of Latin Texts: Login über http://www.brepolis.net/login/overview.cfm
220.
Technisch nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand, doch immer noch mit voller Gültigkeit der im Titel formulierten Programmatik: Jannidis 1997.
221.
Genau hierin liegt der Grund, warum Editoren bis heute sich zumeist gegen digitale Editionsmethodiken entscheiden und auf zuverlässige, methodisch allerdings einseitig und nur auf Bucheditionen oder "digitale Bucheditionen" ausgerichtete Verarbeitungsprogramme wie den Classical Text Editor (http://www.oeaw.ac.at/kvk/cte) oder so komplex wie leistungsfähige Drucksatzprogramme wie LaTeX (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/LaTeX) zurückgreifen.
222.
Adriano Cappelli, Dizionario di abbreviature latine ed italiane, Lexicon abbreviaturarum, 6. Auflage, Mailand 1998 (erste Auflage 1912).
223.
Hilfe für einen optischen Vergleich bieten bis heute nur Tafelwerke wie das von Charles Samaran und Robert Marichal: Catalogue des Manuscrits en écriture latine portant des indications de date, de lieu ou de copiste, 7 x 2 Bde., Paris 1961-1985.